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Finanz- und Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins „Gemeinsam für Kitzscher e.V.“

(nachfolgend Verein genannt) gemäß § 3 Abs. 2 der Vereinssatzung


§ 1 Grundlage
Diese Beltragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder und ist nicht
Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur
von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. April des Jahres in Kraft, in dem der
Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen
Termin festsetzen.

§ 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des
Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in
vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den
Mitgliedern erfüllen.

§ 3 Beitragshöhe
Jedes ordentliche Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 24,00 Euro (d.h.
2,00 EUR pro Monat) zu zahlen. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni des Jahres ist der volle,
danach der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.
Er muss spätestens 14 Tage nach Mitgliedsaufnahme entrichtet werden. Die Fälligkeit
beginnt immer im eingetretenen Monat der Mitgliedschaft.
Jedem Mitglied bleibt es überlassen, zur Förderung der Vereinsinteressen einen höheren
Beitrag zu leisten.

§ 4 Zahlungsform
Der Jahresbeitrag ist jeweils bis zum 1. April des Jahres fällig.
Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Lastschriftverfahren (SEPA-Mandat) oder Kontoüberweisung zu zahlen. Als Verwendungszweck Ist bei einer Überweisung folgendes anzugeben: „Mitgliedsbeitrag Gemeinsam für Kitzscher e.V.; Name, Vorname“
Das Vereinskonto wird bei der Raiffeisenbank Grimma eG geführt, IBAN:
DE90860654830308029123, BIG: GENODEF1GMR.
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen
anerkannt.
Die Mitglieder müssen den Verein bei der Nutzung des SEPA-Verfahrens umgehend schriftlich über Änderungen Ihrer Kontoverbindung informieren.
Für Fälligkeit, Verzug und Verjährung von Mitgliedsbeiträgen gelten die allgemeinen
Regelungen des BGB.

§ 5 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitu ng (EDV). Die dafür
erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) \A/erden gemäß den
Vorgaben der DSGVO gespeichert.
§ 6 Vereinsaustritt
Der Vereinsaustritt ist nur gemäß § 2 Abs. 2 und 3 der Satzung möglich. Die Beitragspflicht
endet mit der Mitgliedschaft.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 13.09.2023 in Kraft.